Liebe Boulefreunde,
mit dem morgen in Kraft tretenden Plan der Landesregierung können wir unseren Trainingsbetrieb wieder aufnehmen.
Das Hygienekonzept der Boule KG, die Feststellung zur Kontaktnachverfolgung sowie ein negativer Test, der nicht älter ist als 24 h ist, sind Voraussetzung.
Ministerrat beschließt Umsetzung nach Drei-Stufen-Plan.
Das in der vergangenen Woche vorgestellte Saarland-Modell startet ab dem 6. April 2021.
Der Ministerrat hat dazu am Donnerstagabend (1. April 2021) die neue Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie mit einem Drei-Stufen-Plan beschlossen, dieser enthält ein stringentes Management, das abhängig vom Infektionsgeschehen und der Situation der Krankenhausversorgung auch eine Notbremse beinhaltet.
Das Saarland-Modell im Überblick
Zusätzlich zu den bereits in Kraft getretenen Öffnungsschritten werden weitere Öffnungen – gebunden an die Vorlage eines negativen Tests sowie Maßnahmen zu Hygiene und Kontaktnachverfolgung – möglich:
Private Zusammenkünfte und Veranstaltungen im Außenbereich: maximal 10 Personen, wenn alle Gäste einen negativen Test vorlegen können, Veranstaltungen mit Kontaktnachverfolgung und nach vorheriger Anmeldung bei der zuständigen Ortspolizeibehörde.
Öffnung Außengastronomie: mit Kontaktnachverfolgung und vorheriger Terminbuchung. Im Rahmen der aktuellen Kontaktbeschränkungen ohne Test; darüberhinausgehend maximal 10 Personen pro Tisch, wenn alle Gäste einen negativen Test vorlegen können.
Sport: Kontaktsport im Außenbereich (z.B. Fußball) und kontaktfrei im Innenbereich (z.B. Tennis in der Halle oder Training im Fitnessstudio) mit negativem Test.
Theater, Konzerthäuser, Opernhäuser und Kinos: mit Kontaktnachverfolgung und negativem Test.
Zur Testung
Der zugrundeliegende Test muss die Anforderungen des RKI erfüllen (https://www.rki.de/covid-19-tests).
Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.
Das Testergebnis ist durch die durchführende Stelle (Testzentren, Schulen, Apotheken, Ärzte, Betriebe und Behörden) zu bescheinigen, alternativ können Selbsttests unter Aufsicht vor Ort durchgeführt werden.
Kein Testerfordernis für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.
Der Drei-Stufen-Plan
Sollte es zu einem Anstieg der Infektionen kommen, werden die Ursachen genauestens analysiert: wo sind Infektionsketten entstanden, lassen sich diese auf eine Einrichtung oder ein Cluster eingrenzen. Neben den aktuellen Inzidenzen werden auch der R-Wert und vor allem die Entwicklung in den Krankenhäusern und auf den Intensivstationen eine wichtige Rolle spielen. Je nach Entwicklung verschiedener Parameter treten weitere Maßnahmen in Kraft.
Stufe 1 (grün): stabiles Infektionsgeschehen (Inzidenz unter 100)
Für die bereits vor dem 6. April 2021 in Kraft getretenen Öffnungsschritte ergeben sich keine Änderungen.
Für die zusätzlichen Öffnungsschritte des Saarland-Modells gelten die oben genannten Regelungen (Testpflicht, Kontaktnachverfolgung etc.).
Stufe 2 (gelb): gesteigertes Infektionsgeschehen
Bei einer Inzidenz von über 100 für drei Tage wird die Testpflicht auf alle geöffneten Bereiche ausgeweitet (Einzelhandel, alle körpernahen Dienstleistungen, etc.) Ausnahmen davon wird es lediglich für Bedarfe der Grundversorgung geben, wie Lebensmittel oder Bankdienstleistungen oder medizinische Behandlungen.
Stufe 3 (rot): drohende Überlastung des Gesundheitswesens
Rücknahme aller Öffnungsschritte und konsequenter Lockdown.