Hallo [FIRSTNAME],
heute gibt es wieder Infos und Aktuelles von der Boule KG.

 
 

Liebe Pétanque-Freunde,
gestern beschlossen, ab morgen in Kraft.

Der Bundesrat hat einer Verordnung der Bundesregierung zugestimmt, die Lockerungen von Schutzmaßnahmen gegen Covid-19 für Geimpfte und Genesene beinhaltet. Dort ist geregelt, welche Rechte Geimpfte und Genesene ab sofort wieder erhalten. Zuvor hatte am Donnerstag der Bundestag die Verordnung beschlossen.
Die neue Verordnung soll schon am Sonntag, 9.5.2021, in Kraft treten. Das teilte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) am Freitag mit.
Als vollständig geimpft gelten Menschen ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung. Als genesen gelten diejenigen, deren Infektion nicht länger als ein halbes Jahr zurückliegt.

Was dürfen Geimpfte und Genesene bald wieder?

Treffen:
Für Geimpfte und Genesene fallen die Beschränkungen bei privaten Zusammenkünften weg.
Bei Treffen von Nicht-Geimpften oder Nicht-Genesenen dürfen Geimpfte und Genesene in beliebiger Zahl dazustoßen.

Ausgangssperre:
Die Ausgangssperre gilt für Geimpfte und Genesene nicht mehr.

Sport:
Geimpfte und Genesene dürfen wieder in beliebig großen Gruppen Sport treiben.

Gleichstellung mit Getesteten:
Wenn in den Infektionsschutzgesetzen der jeweiligen Länder Ausnahmeregelungen für Getestete festgelegt sind, gelten diese Ausnahmen ab sofort auch für Geimpfte und Genesene.
Geimpfte und Genesene müssen keinen Coronatest mehr durchführen lassen, um Geschäfte oder Einrichtungen zu betreten. Das betrifft zum Beispiel das sogenannte "Click & Meet".

Quarantäne:
Geimpfte und Genesene müssen bei Kontakt zu einer erkrankten Person nicht mehr in Quarantäne.
Diese Lockerung gilt nicht, wenn es sich um eine Virusvariante handelt, die das Robert-Koch-Institut als "besorgniserregend" einstuft oder bei einer Einreise aus einem Virusvarianten-Gebiet.

Woran müssen sich Geimpfte und Genesene weiterhin halten?

Maskenpflicht:
Geimpfte und Genesene müssen weiterhin eine Mund-Nasen-Schutz Maske tragen, wo dies erforderlich ist.

Abstands- und Hygieneregeln:
Geimpfte und Genesene müssen weiterhin die Abstandsregeln einhalten.
Außerdem müssen sie sich weiterhin an geltende Hygienekonzepte halten.

In der Verordnung die der Bundestag beschlossen hat, ist festgelegt, dass geimpfte Personen ihre Impfung mit einem Impfnachweis in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache nachweisen müssen.
Genesene müssen einen Genesenen-Nachweis vorzeigen können. Dies kann das negative PCR-Testergebnis sein, das nach der Infektion die Gesundung bestätigt hat.