Hallo [FIRSTNAME],
heute gibt es wieder Infos und Aktuelles von der Boule KG.

 
 

Wir dürfen wieder Boule spielen

Da Boule zu den kontaktfreien Sportarten gehört, können wir seit dem 6.4.2021 wieder unseren Trainingsbetrieb aufnehmen. Die 10 Leitplanken des DPV, die am Waldhaus aushängen, sind zu beachten. Ebenso ist eine Eintragung in die Kontaktliste oder die Registrierung mit der LUCA-App erforderlich.

Aktuelle Corona-Regelung seit dem 6. April 2021 im Saarland

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Der Freizeit- und Amateursport im Außenbereich und auf Außensportanlagen ist als kontaktfreier Sport erlaubt.

Als kontaktfreier Sport gelten insbesondere die Individualsportarten (wie z.B. Tennis, Reiten, Laufen…). Aber auch Mannschaftssportarten wie zum Beispiel Fußball sind denkbar, wenn eine abstandswahrende Trainingsform gewählt wird.

Kontaktsport im Außenbereich und kontaktfreier Sport im Innenbereich ist lediglich bei Vorlage eines tagesaktuellen negativen Testergebnisses nach Maßgabe des § 5 a VO-CP erlaubt. Kontaktsport im Innenbereich bleibt untersagt.

Zum Erfordernis nach § 5a VO-CP:
Die zugrundeliegende Abstrichentnahme darf nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Die hierbei verwendeten Tests können sowohl PCR-, Schnell- und Selbsttests umfassen. Die durchführende Stelle können Arztpraxen, Apotheken, Schulen, Betriebe (sowohl für das eigene Personal als auch für Kundinnen und Kunden), Testzentren und Sonstige sein, die aufgrund der Verordnung ein testgestütztes Angebot anbieten können.
Selbsttests müssen zur Erfüllung der Beweiskraft unmittelbar vor Ort durchgeführt werden, so dass die Verantwortlichen der Einrichtungen das Verfahren kontrollieren bzw. das Ergebnis bestätigen können. Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sind von der Testung nach dieser Verordnung befreit. Als Bescheinigungsformular, kann das in der Anlage zur VO-CP befindliche Dokument, oder ein inhaltsgleiches Formular verwendet werden (auch die elektronische Form ist gestattet).


Bei der Durchführung des Sportbetriebs müssen mindestens die folgenden Voraussetzungen eingehalten werden:

1.: Einhaltung des Mindestabstandes (1,5 m) nach § 1 Absatz 1 Satz 2 im Innenbereich; die Regelung des § 1 Absatz 2 bleibt unberührt,

2.: Ausschluss von Zuschauern